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LKW-Maut Update Jahresende

11. Dezember 2020

LKW-Maut rechtswidrig – Rückforderung geltend machen

LKW-Maut rechtswidrig

 

Transportunternehmen, die Gütertransporte in bzw. durch Deutschland durchführen, müssen dafür LKW-Maut bezahlen. Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden (EuGH vom 28.10.2020, C 321/19), dass die Maut gegen EU-Recht verstößt. Sie wurde falsch berechnet und den Mautzahlern über Jahre hinweg zu hohe Zahlungen abverlangt. Und dies seit dem Jahr 2005.

 

Bei der Kalkulation für die zu zahlende Maut wurden Kosten der Verkehrspolizei mit eingepreist. Diese Kosten sind allerdings Betriebskosten und hätte damit nicht über die Maut berechnet werden dürfen. Die Erhebung dieser Beitragsanteile war damit rechtswidrig und bereits bezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

 

Rückforderung geltend machen

 

Damit wurden bei der Bezahlung der Maut mindestens vier Prozent zu viel eingefordert. Sie Summierung dieser Prozente ergeben schnell vier- bis siebenstellige Rückzahlungsbeträge.

 

Die Rückzahlung der Maut können alle Unternehmen geltend machen, die in den Jahren 2017 bis heute LKW-Maut bezahlt haben.

 

Rechtsanwaltskanzlei Bender hilft bei Rückforderungen

 

Wir prüfen gerne für Sie, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf die Rückzahlung von Mautgebühren haben und stellen den Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr. Die zuviel gezahlten Gebühren werden nämlich nicht automatisch erstattet, sondern die Rückzahlung muss gesondert beantragt werden.

Für unsere Tätigkeit kann u.U. ein Erfolgshonorar vereinbart werden, sodass unsere Tätigkeit für Sie kostenlos ist und nur im Erfolgsfall ein Teil des rückgezahlten Betrages (im Moment 8%) als Vergütung einbehalten wird. Erfolgt keine Zahlung, entstehen Ihnen beim Erfolgshonorar keine Kosten.

 

Update Jahresende

 

Mit dem Jahresende verjähren die Rückzahlungsansprüche aus dem Jahr 2017. Wir können daher für Sie noch die verjährungshemmenden Maßnahmen treffen, damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren. Gerade zum Ende des Jahres können Sie sich so auf das laufende Geschäft konzentrieren.  

 

Kontaktieren Sie uns für Zahlungen aus dem Jahr 2017 möglichst zeitnah per E-Mail: kontakt@rabender.de

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